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Rechtliche Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit im Service

Nachhaltigkeit transparent darstellen & berichten

Nachhaltigkeit ist ein langfristiger Prozess, bei dem Unternehmen Ziele definieren, umsetzen und kommunizieren. Ein zentraler Baustein für mehr Transparenz ist der Nachhaltigkeitsbericht.

Je nach Unternehmensgröße gibt es dabei:

  • Pflicht zur Berichterstattung (CSRD) für bestimmte Unternehmen.
  • Freiwillige Berichte, die für Stakeholder & Partner wertvoll sein können.

Warum ist das wichtig?

Ob es verpflichtend ist oder freiwillig, ein Nachhaltigkeitsbericht gibt Kunden, Partnern, Investoren und Mitarbeitenden Einblick in die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens. Zudem wird er für viele kleine Unternehmen immer relevanter, da Großunternehmen ihre gesamte Wertschöpfungskette in den Blick nehmen müssen (Trickle-Down-Effekt).

CSRD & ESRS: Der umfassende Standard für Nachhaltigkeitsberichte

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt die Berichtspflicht für Unternehmen fest. Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) definiert, welche Inhalte berichtet werden müssen.

Wer ist berichtspflichtig?

Es gibt zur  Zeit eine unklare Situation, da die aktuelle CSRD in Deutschland noch nicht rechtskräftig ist und die zukünftige Regelung noch in der Erarbeitung ist.

Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht?

Die Berichterstattung orientiert sich an vier Hauptbereichen, die in zahlreiche Unterthemen untergliedert sind:

  1. Übergreifend: Unternehmensstrategie, Governance & Stakeholder.
  2. Umwelt: Energie, Emissionen, Ressourcenverbrauch
  3. Soziales: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Chancengleichheit.
  4. Governance: Unternehmensführung, ethische Standards, Risiken.

Unternehmen müssen nicht über alle Themen berichten. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft dabei, die relevanten Aspekte zu identifizieren. Dabei werden zwei Perspektiven berücksichtigt:

  • Inside-Out: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt & Gesellschaft?
  • Outside-In: Welche Nachhaltigkeitsrisiken betreffen das Unternehmen selbst?

KVD LinkedIn Live zu CSRD

In unserem KVD LinkedIn Live, auch auf YouTube verfügbar, haben wir uns mit Expertenblick den komplexen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ihrer Bedeutung für die Servicebranche gewidmet. Unser Geschäftsführer Carsten Neugrodda sprach mit Daniel Schröder, Manager für CSRD-Projekte bei der Star Engineering GmbH, und ging dabei auf die zentralen Fragestellungen ein:

  • Was genau beinhaltet die CSRD?
  • Wie beeinflusst die CSRD Serviceorganisationen?
  • Warum ist die CSRD nicht nur für berichtspflichtige Unternehmen relevant?

Darüber hinaus beleuchtet das Gespräch das Lieferkettengesetz und die Rolle von Risikoanalysen, die erforderlich sind, um ökologische und soziale Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren. Abschließend geben die Experten praktische Tipps zur effizienten und sinnvollen Umsetzung der CSRD-Vorgaben – ein Gespräch voller wertvoller Einblicke und klarer Empfehlungen für Unternehmen in der Servicebranche, die Nachhaltigkeit aktiv gestalten möchten.

Zum KVD LinkedIn Live

VSME: Die kompakte Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht direkt berichtspflichtig, werden aber durch ihre Geschäftspartner dazu angehalten, Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen. Dafür wurde der VSME-Standard (Voluntary SME Standard) entwickelt – ein einfacher, praxisnaher Bericht für KMU.

Was umfasst der VSME-Standard?

  • Basic Module: Mindestanforderungen für Kleinstunternehmen
  • Comprehensive Module: Erweiterte Berichterstattung für größere KMU, angepasst an die Anforderungen von Banken, Investoren und Großkunden.

Der VSME-Standard erleichtert es kleineren Unternehmen, auf Nachhaltigkeitsanfragen von Geschäftspartnern vorbereitet zu sein.

Unterstützung durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann komplex wirken – besonders für KMU. Hier hilft der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der Unternehmen mit:

  • Kostenloser Webanwendung zur Berichtserstellung
  • Strukturierte Leitlinien & Hilfstexte
  • Erstberatung & Webinare  zur Unterstützung
  • Beispielberichte anderer Unternehmen zur Orientierung
Weitere Informationen
Zum Deutschen NachhaltigkeitskodexZum Nachhaltigkeitsrat

Wichtige Gesetze & Richtlinien zur Nachhaltigkeit

Hier eine Übersicht zentraler gesetzlicher Regelungen für Nachhaltigkeit in Unternehmen:

Bundes-Klimaschutzgesetz ↓

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben sicherstellen. Mit dem Gesetz werden die Klimaziele 2030 gesetzlich vereinheitlicht. Das KSG wurde am 30. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit am 1. Januar 2020 in Kraft.

Folgende Ziele ergeben sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz:

  • Klimaschutzziele: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990
  • Sektorziele: Festlegung jährlicher Emissionsziele für verschiedene Sektoren
  • Kontrollmechanismen: Jährliche Überprüfung der Emissionen durch den Expertenrat für Klimafragen
  • Maßnahmenprogramme: Ergreifen zusätzlicher Maßnahmen bei Zielverfehlungen
Mehr zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Lieferkettengesetz ↓

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards. Dafür tragen nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Seit 2024 betrifft das Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Das sind aktuell etwa 4.800 Unternehmen.

Mehr zum Lieferkettengesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz ↓

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde kürzlich novelliert und im Hinblick auf den eigentlichen Kreislaufgedanken geschärft. Grundlage für das Gesetz ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ziel der novellierten Abfallrahmenrichtlinie ist die verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und vor allem durch das verstärkte Recycling von Abfällen.

Mehr zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (Ökodesign-Richtlinie) ↓

Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist, die Umweltwirkungen energieverbrauchsrelevanter Produkte unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebensweges zu mindern. Dazu legt sie Mindestanforderungen an das Produktdesign fest.

Mehr zum Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

Betrieblicher Umweltschutz ↓

Betrieblicher Umweltschutz ist ein bedeutender Standortfaktor für die Zukunft von Unternehmen. Neben den klassischen Anforderungen an Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge rücken immer mehr integrierte, ganzheitliche Ansätze, Energieeffizienz und sparsamer Umgang mit Ressourcen in den Fokus. Durch nachhaltiges Wirtschaften und eine zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens lassen sich erhebliche Einsparpotenziale und Wettbewerbsvorteile erschließen.

Mehr zum betrieblichen Umweltschutz

Darüber hinaus gibt es weitere grundsätzliche Gesetze und Verordnungen.

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